seit dem 06.11.2006 gelten bekanntlich neue Sicherheitsbestimmungen für Flugreisen. Demzufolge wird die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck beschränkt. Diese Vorgabe trifft auch Trink- und Sondennahrungen.
Diese Vorgabe trifft auch Trink- und Sondennahrungen. Wie dem DIÄTVERBAND aus dem Kreis der Betroffenen mitgeteilt wurde, führen die neueren Sicherheitsbestimmungen dazu, dass Patienten, die auf eine Ernährung über Trink- und Sondennahrung angewiesen sind, keine Möglichkeit haben, während des Fluges mit Verpflegung versorgt zu werden. Insbesondere bei Langstreckenflügen fällt es den ohnehin gesundheitlich Beeinträchtigten schwer, über den langen Flugzeitraum hinweg auf jegliche Ernährung zu verzichten.
In diesem Zusammenhang hatte die Geschäftsstelle des DIÄTVERBANDes bereits im Oktober die
deutschen Verkehrsflughäfen und die in Deutschland tätigen Luftverkehrsgesellschaften auf die Problematik aufmerksam gemacht mit der Bitte, sie im Mitgliederkreis zu thematisieren und einer für alle Beteiligten verträglichen Lösung zuzuführen.
Laut Aussage der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) sind Ausnahmen
vorgesehen. Die Ausnahmen gelten u. a. bei Flüssigkeiten für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke, die während der Reise benötigt werden.
Der Bundesverband der in Deutschland tätigen Luftverkehrsgesellschaften e.V. (BARIG) hat ebenfalls bestätigt, dass Medikamente und Spezialnahrung, die während des Fluges benötigt werden, auch in Zukunft mit an Bord des Flugzeuges genommen werden dürfen und keiner Mengenlimitierung unterliegen.
M_BiD_ME_29_St_ADV_Sondennahrung_Handgepaeck_021106_Anl1_211106.pdf
(216KB)
M_BiD_ME_29_St_ADV_Sondennahrung_Handgepaeck_021106_Anl1_211106.pdf
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© Abbott GmbH & Co. KG · Letzte Änderung: 24.11.2006