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Klinische Ernährung

 
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TÜV-zertifiziert nach ISO 9001

Verordnung und Erstattung von Nahrung und Technik

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Welche Produkte zur enteralen Ernährung werden von den Krankenkassen bezahlt?

Medizinisch indizierte Aufbau- u. Sondennahrung ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Ihr Arzt stellt die Notwendigkeit dieser Nahrungen durch das Ausstellen eines Rezeptes fest.
Pumpen und Überleitungsgeräte sind Hilfsmittel. Die Kosten für die verordneten Hilfsmittel übernimmt die GKV.
Die für eine Magensonde notwendigen Verbandssets müssen ebenfalls von Ihrem Arzt verordnet werden. Auch hier werden die Kosten von der GKV übernommen.

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Welche Zuzahlung muss ich für Abbott-Produkte zur enteralen Ernährung leisten?

  • Sonden- und Aufbaunahrung: 10 % pro verordneter Rezeptzeile, mindestens 5 € und maximal 10 €.
  • Verbandssets: 10 %, mindestens 5 € und maximal 10 €, wie bei Arzneimitteln.
  • Pumpe und Überleitungsgeräte: Ernährungspumpen sind nicht zum Verbrauch bestimmt, deshalb sind 10 % vom Abgabepreis von dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag, mindestens jedoch 5 € und maximal 10 € zu zahlen. Überleitgeräte sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, deshalb sind 10 % je Packung, höchstens jedoch 10 € für den Monatsbedarf je Indikation zu zahlen. Die Zuzahlung wird auf einen maximalen Monatsbetrag von 10 € für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel begrenzt.

Ausführlichere Informationen zum Thema Verordnung und Erstattung finden Sie hier.

Downloads

application/octet-stream Vorsorgliche Meldung über Praxisbesonderheit an Kassenärztliche Vereinigung (26KB)

application/pdf Dokumentation der Ernährungstherapie und parallel eingeleiteter Maßnahmen (27KB)

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Stand vom  07. September 2011 | Copyright 2011 Abbott GmbH & Co. KG | Impressum | Rechtliches | Datenschutzerklärung | Druckversion