Die neue Arzneimittelrichtlinie, gültig seit 1.4.2009.
Das Vorgehen in der Ernährungstherapie richtet sich nach dem Bedarf der Patienten. Hatten viele Patienten, Angehörige und Pflegende sich zuvor besorgt über die möglichen Folgen eines Wegfalls der Erstattung geäußert, lässt die klare Aussage über die künftigen Möglichkeiten aufatmen: Wichtige, bisher als Spezialnahrung eingestufte Produkte, können jetzt als Standardnahrung verordnet werden. So sind das für Diabetiker besonders geeignete GLUCERNA® und das bei respiratorischen Erkrankungen hilfreiche PULMOCARE® aufgrund ihrer Zusammensetzung weiter erstattungsfähig.
Darüberhinaus bietet die Änderung der Arzneimittelrichtlinien auch Chancen.
© Abbott GmbH & Co. KG · Letzte Änderung: 30.09.2005