Ein Versprechen fürs Leben
Abbott konzentriert sich seit jeher auf ein Ziel: Die Gesundheit der Menschen zu fördern. Daher setzen wir alles daran, die Versorgung der Patienten weiter zu verbessern. Unsere Produkte, von der Ernährung über die Diagnostik bis hin zu Arzneimitteln und Medizintechnik, umfassen alle Lebensabschnitte – vom Neugeborenen bis ins hohe Alter. Weil wir unser Versprechen konsequent umsetzen, ist Abbott heute in vielen medizinischen Bereichen führend.
Außerordentliche Leistungen
Den Erfolg als Gesundheitsunternehmen bewerten Patienten und Fachpersonal danach, ob wir immer bessere Therapieoptionen und Produkte, lebensrettende Medizingeräte und neue Ansätze in der Gesundheitsversorgung entwickeln und konsequent umsetzen.
Unsere Therapiebereiche A – Z
Bei Abbott erforschen und entwickeln wir innovative Medikamente für viele Krankheiten. Informieren Sie sich über wichtige Therapiebereiche und erfahren Sie mehr über Behandlungsmöglichkeiten.
A – F
Bauchspeicheldrüse
Bluthochdruck
Diabetes
Fehlsichtigkeit
Feigwarzen
Fettstoffwechselstörungen
Q – Z
Regelblutungsstörungen
Reizdarm
Scheideninfektionen
Schwindel
Verstopfung
Vitaminmangel
Wechseljahre
Unsere wichtigsten Diagnosetests
Notfallmedizin
Bei medizinischen Notfällen müssen Ärzte und Pflegepersonal möglichst rasch handeln. Informieren Sie sich über unsere innovativen Technologien für eine schnelle und aussagekräftige Diagnose am Patientenbett. mehr
Früherkennung
Labortest liefern unverzichtbare Informationen. Rasche Analysen etwa von Blut helfen Ärzten entscheidend bei Diagnose und Therapie von Beschwerden. Informieren Sie sich, welche schweren Erkrankungen sich mit Tests von Abbott frühzeitig erkennen lassen.
Herzinsuffizienz
Herkreislauf-Probleme
Prostatakrebs
Rheumatoide Arthritis
Toxoplasmose
Vitamin-B12-Mangel
Molekulare Diagnostik
Die genetischen Informationen in der DNA und RNA des Menschen lassen sich auf Krankheiten untersuchen. Informieren Sie sich über unsere molekulardiagnostischen Tests, mit denen sich erblich bedingte Gendefekte erkennen oder auch Krebstherapien begleiten lassen. mehr
Hinweis: Wir wünschen uns gut informierte Patienten. Aber aus gesetzlichen Gründen dürfen wir Patienten leider nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“ Die Rechtsprechung hat bisher „Sachinformation“ mit einer „werblichen“ Maßnahme gleichgesetzt.


