- Home
- Unternehmen
-
Mensch & Gesundheit
-
Therapiebereiche
- Bauchspeicheldrüse
- Bluthochdruck
- Diabetes
- Fehlsichtigkeit
- Feigwarzen
- Fettstoffwechselstörungen
- Gefäßtherapie
- Grauer Star
- Grippeschutzimpfung
- Herzinfarkt
- HIV/AIDS
- Jugend-Rheuma
- Medizinische Ernährung
- Morbus Bechterew
- Morbus Crohn
- Nierenerkrankung
- Plaque-Psoriasis
- Psoriasis-Arthritis
- Regelblutungsstörungen
- Reizdarm
- Rheumatoide Arthritis
- RS-Virusinfektion
- Scheideninfektionen
- Schwindel
- Testosteronmangel
- Verstopfung
- Vitaminmangel
- Vollnarkose
- Wechseljahre
- Diagnostik
-
Therapiebereiche
- Forschung & Entwicklung
- Karriere
- Presse
Pharmazeutische Spezialitäten
Wir sind Experten für ausgewählte Erkrankungen. Sowohl die bestehende Produktpalette als auch die Erforschung neuer Wirkstoffe konzentrieren sich auf schwere, sehr häufig chronische Leiden. Fachärzten, Klinikpersonal und Patienten stellen wir insbesondere in den Bereichen Immunologie, HIV/AIDS, Nephrologie, Infektiologie, Anästhesie sowie Adipositas innovative Arzneimittel zur Verfügung.
Unsere Therapiebereiche A – Z
Bei Abbott erforschen und entwickeln wir innovative Medikamente für viele Krankheiten. Informieren Sie sich über wichtige Therapiebereiche und erfahren Sie mehr über Behandlungsmöglichkeiten.
A – G
Bauchspeicheldrüse
Bluthochdruck
Diabetes
Fehlsichtigkeit
Feigwarzen
Fettstoffwechselstörungen
Gefäßtherapie
Grauer Star
Grippeschutzimpfung
N – Z
Nierenerkrankungen
Plaque-Psoriasis
Psoriasis-Arthritis
Regelblutungsstörungen
Reizdarm
Rheumatoide Arthritis
RS-Virusinfektionen
Scheideninfektionen
Schwindel
Testosteronmangel
Verstopfung
Vitaminmangel
Vollnarkose
Wechseljahre
Hinweis: Wir wünschen uns gut informierte Patienten. Aber aus gesetzlichen Gründen dürfen wir Patienten leider nicht über verschreibungspflichtige Medikamente informieren. Das Heilmittelwerbegesetz (§ 10, Abs. 1) schreibt vor: „Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.“ Die Rechtsprechung hat bisher „Sachinformation“ mit einer „werblichen“ Maßnahme gleichgesetzt.


